Bundesgericht weist in politischem Urteil JSVP-Beschwerde leider knapp ab

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Das Bundesgericht hat heute Donnerstag, 10. März 2022 in einer öffentlichen Urteilsberatung über die Beschwerde von Adrian Spahr und Nils Fiechter gegen das einseitige Urteil des Berner Obergerichts entschieden. Dabei ging es um das «Zigeuner-Inserat» der Jungen SVP Kanton Bern. Der mit dem Stimmenverhältnis 3:2 äusserst knapp gefällte Entscheid der Bundesrichter ist ein schockierendes Zeichen und führt die einst freie Diskussionskultur in der Schweiz arg in Bedrängnis. Wenn sich selbst die höchsten Rechtsgelehrten des Landes uneinig sind, ob ein politisches Plakat mit Text gegen die Diskriminierungsstrafnorm verstösst oder nicht – wie will sich ein unbescholtener Bürger künftig noch ohne Angst frei äussern können? Die Meinungsäusserungsfreiheit von Millionen von Schweizern ist seit heute in akuter Gefahr. Adrian Spahr und Nils Fiechter sind Opfer einer rot-grünen übertriebenen politischen Korrektheit, die offenbar bereits bis ins höchste Gericht des Landes ihren überkorrekten Einfluss geniesst. Aufgrund des knappest möglichen Entscheids gehen die beiden Co-Parteipräsidenten jedoch erhobenen Hauptes aus dem Bundesgerichtsgebäude.

Die Verurteilung aufgrund eines Wahlplakats, das sich auf echte Vorfälle mit ausländischen Fahrenden stützte, stellt eine unerträgliche Tatsache dar, dass die Wahrheit nicht mehr gesagt werden darf. Dies sahen 2 Bundesrichter aus 2 verschiedenen Parteien gleich. Diese warnten vergeblich mit eindringlichen Appellen davor, die Meinungsäusserungsfreiheit einzuschränken. Ein Bundesrichter gab zu Protokoll, dass er nicht in einem Land leben wolle, wo man die Wahrheit nicht mehr sagen könne. Das Fehlverhalten ausländischer Fahrender im Kanton Bern sei eine Tatsache, welche gar notorisch auftrete. Nun steht jedoch definitiv fest: In der Schweiz kann verurteilt werden, wer lediglich Missstände benennt und sich gegen eine Bevormundung der Gemeinden durch den Kanton engagiert. Dass eine Verurteilung selbst im Rahmen einer politischen Meinungsäusserung mit einer Online-Karikatur zu einer laufenden Debatte über ausländische Fahrende möglich ist, schockiert die beschwerdeführenden Co-Parteipräsidenten Adrian Spahr und Nils Fiechter zutiefst.

Nichtsdestotrotz gilt es festzuhalten, dass das heutige Urteil keineswegs einstimmig gefällt wurde. Von den 5 im Spruchkörper vertretenen Bundesrichtern waren 2 Richter dezidiert der Auffassung, dass sich die beiden Co-Präsidenten juristisch korrekt verhalten und keineswegs gegen die Diskriminierungsstrafnorm verstossen haben. Deshalb beantragten sie einen Freispruch. Von einem klaren Fall kann keine Rede sein. Dies führt künftig zu einer ausgesprochen unsicheren Ausgangslage für politische Meinungsäusserungen. Wenn sich selbst die höchsten Rechtsgelehrten des Landes über die Zulässigkeit eines Plakats uneinig sind, fragen sich Adrian Spahr und Nils Fiechter: «Muss jeder Bürger in Zukunft mehrere juristische Gutachten einholen, um eine Meinung wahrheitsgetreu und pointiert zum Ausdruck bringen zu dürfen?».

Das nun vorliegende Urteil ändert nichts am Kampf der Jungen SVP Kanton Bern gegen zu teure, unnütze und undemokratische Transitplätze für ausländische Fahrende gegen den Willen der ortsansässigen Gemeindebevölkerung. Adrian Spahr und Nils Fiechter rufen die Berner Stimmberechtigten auf, diesem skandalösen Urteil bei den kommenden Grossratswahlen vom 27. März via Wahlzettel die rote Karte zu zeigen und konsequent die Vertreter der Jungen SVP zu wählen!

Abschliessend halten Adrian Spahr und Nils Fiechter unmissverständlich fest: «Auch wenn uns dieses Fehlurteil stark enttäuscht, muss die Antwort darauf auf politischem Wege an der Wahlurne und nicht durch fremde Richter in Strassburg erfolgen.»

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