Medienmitteilung Junge SVP Kanton Bern, 21.02.2022 – Wie das Bundesgericht mitteilt, findet am Donnerstag, 10. März 2022 um 10.15 Uhr im Bundesgerichtsgebäude in Lausanne die öffentliche Beratung bezüglich des «Zigeuner-Inserats» der Jungen SVP Kanton Bern statt.
Im Zusammenhang mit den Grossratswahlen 2018 sowie dem geplanten Transitplatz in Wileroltigen publizierte die Junge SVP Kanton Bern auf Facebook eine Karikatur eines Transitplatzes mit der Aufschrift «Wir sagen NEIN zu Transitplätzen für ausländische Zigeuner – gegen den Willen der ortsansässigen Gemeindebevölkerung!».
Nach den einseitigen Urteilen des Regional- und Obergerichts, welche den Vorwurf des Verstosses gegen die Diskriminierungsstrafnorm stützten, zogen Adrian Spahr und Nils Fiechter, Co-Parteipräsidenten Junge SVP Kanton Bern, den Fall vor Bundesgericht.
Die beiden Co-Parteipräsidenten äussern sich zur bevorstehenden öffentlichen Beratung wie folgt:
«Es war richtig, Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts zu erheben. Der Fall gehört nun zu einigen der wenigen, welche vor Bundesgericht öffentlich beraten wird. Dies zeigt mindestens auf, dass unser Fall eine fundiertere Analyse verdient als dies bei den Vorinstanzen der Fall war. Das stimmt uns positiv und wir sind gespannt auf die öffentliche Beratung.»
Des Weiteren nehmen Adrian Spahr und Nils Fiechter bis zur Urteilsverkündung des Bundesgerichts keine Stellung.
