Referendumskomitee fordert Wiederholung der Abstimmung über den Transitplatz Wileroltigen!

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Medienmitteilung, 29.04.2020 – Das Bundesgericht hat heute eine Beschwerde aus linken Kreisen gutgeheissen, welche die Streichung des sogenannten «Wegweisungsartikels» aus dem neu revidierten Polizeigesetz forderte. Zahlreiche Grossräte, der Regierungsrat, Stimmbürger und sogar das offizielle Abstimmungsbüchlein stützten sich jedoch genau auf jenen Artikel ab, um die Kreditsprechung für den Millionen-Transitplatz für ausländische Fahrende in Wileroltigen zu rechtfertigen. Damit ist für das Referendumskomitee «NEIN zum Millionen-Transitplatz», welches die kantonale Volksabstimmung vom 9. Februar 2020 äusserst knapp verloren hat, klar, dass die Abstimmung zwingend wiederholt werden muss. Das Berner Stimmvolk hat den Transitplatz im falschen Glauben an den Wegweisungsartikel im Polizeigesetz angenommen. Das Referendumskomitee wird in den kommenden Tagen eine Beschwerde gegen die Abstimmung vom 9. Februar 2020 rechtlich prüfen.

Die Situation ist verzwickt, die Abstimmung ging äusserst knapp aus. Das Berner Stimmvolk sagte mit gut 53% Ja zum Transitplatz für ausländische Fahrende in Wileroltigen. Die Gemeinde Wileroltigen lehnte den Platz wuchtig und überdeutlich mit über 90% ab. 7 von 10 Verwaltungskreisen sprachen sich desweitern auch gegen den Kredit aus. Nach 9 von 10 ausgezählten Verwaltungskreisen lag das Referendumskomitee noch mit 52% in Führung, letztendlich kippte die linke Stadt Bern die Abstimmung doch noch. Jedoch kam das Ergebnis unter falschen Voraussetzungen zustande und muss revidiert werden. Die Abstimmung ist zu wiederholen.

Bei der Beratung des Geschäfts im Grossen Rat erklärten diverse Fraktionssprecher, dass sie dem Kredit für den Transitplatz Wileroltigen nur aufgrund des im Polizeigesetz niedergeschriebenen Wegweisungsartikels zustimmen würden. Hierzu zählten auch einige SVP-Vertreter, darunter Hansjürg Rüegsegger, Präsident des Bernischen Bauernverbandes. Trotz etlicher Vorwarnungen des Referendumskomitees, wonach das Polizeigesetz beim Bundesgericht nach wie vor hängig sei, wollten jene Personen nicht hören. Der Wegweisungsartikel beträfe die Wegweisung oder Fernhaltung von Personen, wenn auf einem Grundstück des Gemeinwesens oder einem privaten Grundstück ohne Erlaubnis des Eigentümers oder des Besitzers campiert wird. Würden Betroffene die Wegweisung nicht innerhalb von 24 Stunden befolgen, könnte die Kantonspolizei das Gelände räumen, sofern ein Transitplatz zur Verfügung steht. Hätten die erwähnten Personen die Warnungen des Referendumskomitees nicht ignoriert, wäre die Abstimmung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anders ausgegangen. Die Junge SVP Kanton Bern hat gegenüber dem Referendumskomitee bestätigt, mit jenen SVP-Grossräten eine Aussprache durchzuführen zu wollen, welche nicht auf ihre gebetsmühlenartig wiederholten Warnungen hören wollten.

Das Referendumskomitee wird die Möglichkeit einer Stimmrechtsbeschwerde schnellstmöglich prüfen. Die Angelegenheit betrifft eine kantonale Abstimmung, verletzt jedoch Bundesrecht. Nationalrat Bischof (CVP) hatte hierbei auf Bundesebene bereits Erfolg, als es um die Wiederholung der Abstimmung über die Familieninitiative aufgrund Falschinformationen des Bundesrats ging. Insbesondere aufgrund nachfolgender Aussagen der Behörden (auch im Abstimmungsbüchlein) ist das Referendumskomitee zuversichtlich, dass das Berner Stimmvolk erneut über den Millionen-Transitplatz wird befinden können:

«Ja, es ist der Wille des Regierungsrates, dass man dieses PolG anwendet. Und wir können dieses nur anwenden, wenn wir auch einen Alternativstandort anbieten können. […] Also, wenn wir es ernst meinen mit diesem Artikel, dem Wegweisungsartikel im PolG, dann müssen Sie auch Ja sagen zu diesem Transitplatz. Denn nur so haben wir überhaupt eine Möglichkeit, diesen Artikel anzuwenden.», Zitat SP-Regierungsrätin Evi Allemann anlässlich der Beratung über den Kredit Transitplatz Wileroltigen im Grossen Rat (nachzulesen unter 2018.RRGR.752, Seite 13).

Das Referendumskomitee wird die Medien über weitere Schritte auf dem Laufenden halten.

Für Rückfragen:

Adrian Spahr, Co-Präsident Referendumskomitee, 079 256 13 27
Nils Fiechter, Co-Präsident Referendumskomitee, 079 929 26 14
praesidium@jsvpbern.ch

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