Junge SVP Kanton Bern unterstützt Forderung nach einer Stadtpolizei!

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Einmal mehr fanden vor der Reithalle wüste Ausschreitungen und Angriffe gegen Polizisten statt. Wieder sagen Politiker von links bis rechts, dass es jetzt Konsequenzen braucht. Konkret geschehen wird mit der aktuellen politischen Zusammensetzung in der Stadt Bern allerdings höchstwahrscheinlich wieder nichts. Auch deshalb, weil eine rotgrüne Mehrheit von Bundesrichtern die kantonale Volksinitiative «keine Steuergelder für die Berner Reithalle» der Jungen SVP Kanton Bern für ungültig erklärte. Die Reithalle hat nun jedoch zwei erwähnenswerte Vorschläge aufs Tapet gebracht, welche zum einen zu bekämpfen und zum anderen zu begrüssen sind.

Eines sei jedoch vorweggesagt; die Reithalle hat in dieser Thematik als letzte Organisation Forderungen zu stellen. Wer eine normale präventive Fusspatrouille als Provokation wahrnimmt, wer Polizisten mit Raketen, Flaschen, Steinen und mit Eisenstangen angreift und verletzt, der gehört hinter Schloss und Riegel. Wer dies toleriert und teilweise noch indirekt unterstützt, in dem er Unterschlupf für solche Verbrecher bietet, wie das namentlich die Reithalle praktiziert, gehört ebenfalls bestraft.

Wie «TeleBärn» am 11. September 2018 berichtete, fordert die Reithalle nun die Einführung einer Stadtpolizei Bern. Diese Forderung unterstützt die Junge SVP Kanton Bern, wenn auch aus anderen Beweggründen als die Reithalle. Die Junge SVP Kanton Bern plädiert in dieser Hinsicht auf die Gemeindeautonomie. Leider hat es der Grosse Rat nach zehn Jahren Erfahrung mit der Einheitspolizei verpasst, neue alte Wege zu gehen. So sind einige Gemeinden teilweise unzufrieden mit dem Polizeimoratorium für Gemeinden im Polizeigesetz (PolG). Bei einem so grossen Kanton wie Bern wäre es wünschenswert, wenn es zwar eine flächendeckende und starke Kantonspolizei gibt, jedoch subsidiär Gemeinden eigene Korps betreiben dürften. Die Seeländer Gemeinde Lyss beispielsweise rief ein «Polizeiinspektorat» mit uniformierten Angestellten und angeschriebenem Fahrzeug ins Leben, um ihre eigenen Bedürfnisse abzudecken. Biel kennt eine Organisation namens SIP (Sicherheit-Intervention-Prävention), welche eben gerade Aufgaben im gemeinderechtlichen und präventiven Bereich wahrnimmt. In Zeiten, wo man grossen Wert auf das von den USA stammende Community Policing (CP) legt, wären deshalb individuelle Gemeindekorps begrüssenswert. Die Polizisten aus den eigenen Gemeinden kennen die Bedürnisse, Sorgen und Ängste aus der Bevölkerung, kennen die Brennpunkte und können Probleme bereits bei der Entstehung niederschwellig lösen. Aus diesen Gründen begrüsst die Junge SVP Kanton Bern die Diskussion nach einer Stadtpolizei in Bern. Dass es bei einer Stadtpolizei keine Auseinandersetzungen bei der Reithalle gäbe, ist jedoch Augenwischerei, da das Problem eindeutig bei der Reithalle und seinen teilweise extremistischen Besuchern zu orten ist. Auseinandersetzungen gab es zudem schon damals, als es die Stadtpolizei Bern noch gab. Der Grundauftrag, für Recht und Ordnung zu sorgen, würde sich bei einer Stadtpolizei indessen nicht vom heutigen Grundauftrag der Kantonspolizei unterscheiden.

Die zweite Forderung der Reithalle, Gummischrot zu verbieten, löst bei der Jungen SVP Kanton Bern jedoch grosses Kopfschütteln aus. Gummischrot ist ein verhältnismässiges Mittel, um eine aggressive Menschenmenge auf Distanz zu halten und gefährliche Angriffe mit Gegenständen abzuwehren. Die Polizei muss gemäss dem Verhältnismässigkeitsprinzip das mildeste verfügbare Mittel gegen einen Angriff einsetzen. Würde der Polizei kein Gummischrot mehr zur Verfügung gestellt werden, hätte dies einerseits noch mehr verletzte Polizisten zur Folge, weil dann Auseinandersetzungen Mann zu Mann oder Frau zu Frau ausgetragen würden, sprich mit Körperkontakt. Andererseits muss man sich auch über Konsequenzen bei unmittelbar bevorstehenden Angriffen mit gefährlichen Gegenständen bewusst sein. Im Artikel 48 des bernischen Polizeigesetzes steht wortwörtlich ua:

Die Kantonspolizei macht, wenn andere verfügbare Mittel nicht ausreichen, in einer den Umständen angemessenen Weise von der Waffe Gebrauch, *

  1. wenn andere Personen mit einem gefährlichen Angriff unmittelbar bedroht oder gefährlich angegriffen werden,
  2. wenn sie mit einem gefährlichen Angriff unmittelbar bedroht oder gefährlich angegriffen wird.

Inwiefern eine Person dann mit einer aufgezogenen schweren Eisenstange aus nächster Nähe einen gefährlichen Angriff darstellt, muss der/die Polizist/in in der Situation selber für sich innerhalb von Bruchteilen einer Sekunde entscheiden.

Aus diesen Gründen lehnt die Junge SVP Kanton Bern die Forderung eines Abbaus von milderen Mitteln als der Schusswaffe vehement ab. Dies sollte eigentlich auch die Haltung bei den linken Parteien sein.

 

Für Rückfragen:
Adrian Spahr, Co-Parteipräsident Junge SVP Kanton Bern, 079 256 13 27
Nils Fiechter, Co-Parteipräsident Junge SVP Kanton Bern, 079 929 26 14
praesidium@jsvpbern.ch

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