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Wer unverschuldet in
wirtschaftliche Not gerät, dem soll geholfen werden. Zuerst von der Familie,
der Nachbarschaft oder den Verwandten und nur subsidiär vom Staat. Braucht
jemand staatliche Hilfe, so hat er einen Bedürfnisnachweis zu erbringen. Der
heutige Sozialstaat jedoch hat sich von diesem Prinzip verabschiedet und bietet
unendlich viele Anreize zum Missbrauch. So entsteht eine Klientel, die der
Staat mit seinen Sozialleistungen von der Selbstverantwortung entlastet. Die
Folgen dieser Misswirtschaft trägt die arbeitende Bevölkerung, die das Monstrum
„Sozialstaat“ zu finanzieren hat. Dieser Missbrauch muss bekämpft werden.
AHV: Mitarbeiter öffentlicher Dienste (z.B. der SBB) werden laufend vor 65 pensioniert, mit voller Rente
IV: Der Invaliditätsbegriff ist heute
viel zu weit gefasst. Eine Rente erhält tatsächlich bereits, wer ein
Autoritätsproblem hat oder von seiner Freundin versetzt worden ist. So wird eine
Scheininvalidität gefördert, die mit dem ursprünglichen Anliegen der IV nichts
mehr zu tun hat.
Gesundheitswesen: Der Grundversicherungskatalog ist zu weit ausgedehnt.
Wer seine Gesundheitskosten vom Staat – das heisst von den anderen – bezahlt
erhält, wird das Gesundheitswesen längerfristig überbeanspruchen.
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