27. Juli 2022
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Der Konzert-Abbruch ist rassistisch und stereotypisch!

Medienmitteilung Junge SVP Kanton Bern, 27.07.2022 – Eine Berner Alternativbeiz bricht ein Konzert einer Band ab, weil deren weisse Mitglieder Reggae spielen, Rastafrisuren und afrikanische Kleidung tragen. Dabei handle es sich um «kulturelle Aneignung». Die Junge SVP Kanton Bern ist alarmiert, wie weit die übertriebene politische Korrektheit, die «Woke-Culture» auch in der Schweiz bereits fortgeschritten ist. Muss künftig allgemeingültig festgehalten werden, welcher Farbton die eigene Hautfarbe haben muss, um gewisse Kleider und Frisuren tragen zu dürfen? Offenbar reicht es der linken Woke-Bewegung nicht aus, lediglich ungenehme Meinungen auszugrenzen – nun werden auch reine Äusserlichkeiten zum Spielball scheinheiliger Rassismus-Diskussionen.

Nach dem Abbruch eines Konzerts der Berner Band «Lauwarm» in einer linken Alternativbeiz und der damit verbundenen Begründung, die aus weissen Männern bestehende Band übe sich aufgrund ihrer Rastafrisuren und Reggae-Songs in «kultureller Aneignung», ist für die Junge SVP Kanton Bern klar: Die «Woke-Culture» hat auch in der Schweiz unsägliche Ausmasse angenommen. Die im Grundsatz wichtige Diskussion über den Umgang mit Neonazis, Rassisten und Holocaust-Leugnern wird so immer wie mehr ad absurdum geführt – wahrhaftig rassistisch-diskriminierende Äusserungen werden bagatellisiert.

Die Begründung, Weisse mit Dreadlocks, die Reggeamusik spielen, agierten ausbeuterisch, ist in doppelter Hinsicht widersprüchlich und falsch. Gerade das ausschliessliche Zuordnen einzelner persönlicher Eigenschaften wie dem Lifestyle (Kleidung, Musik, Frisur) an eine Personengruppe mit bestimmter Herkunft und Hautfarbe ist in seiner ursprünglichsten Form: rassistisch und stereotypisch! «Der Konzert-Abbruch ist das einzig Rassistische, was in letzter Zeit in der Brasserie Lorraine vorgefallen ist – hiermit wurden die Bandmitglieder diskriminiert, weil sie weiss sind!», sagt Nils Fiechter, Co-Parteipräsident der Jungen SVP Kanton Bern.

Mit der vorliegenden neuesten Diskussion über Rassismus und politische Korrektheit hat die «Woke-Culture» in der Schweiz in Sachen Abstrusität und Realitätsferne ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht. Linke Anhänger jener Verbots-Mentalität wollen nicht nur kontrollieren, was wir zu denken, lesen, hören und sagen haben – nun werden gar Konzerte abgebrochen, weil einzelne Bandmitglieder ungenehme Frisuren tragen. Adrian Spahr, Co-Parteipräsident Junge SVP Kanton Bern fragt sich: «Muss ich künftig dauerhaft mit einer Make-Up-Farbskala umherlaufen um überprüfen und korrigieren zu können, ob meine Haut situativ dunkel genug ist, um Flip-Flops tragen zu dürfen oder doch eher auf Sandalen mit Socken umsteigen zu müssen?!».

Im Rahmen der von der nationalen Jungen SVP aktuell geführten «Stop-Woke!»-Kampagne weist die Junge SVP Kanton Bern eindringlich auf die Gefahr übertriebener politischer Korrektheit gegenüber unserer freiheitlichen Gesellschaft hin. Scheinbar sind einige linke Befürworter jener Ideologie heutzutage so weit vom Rand abgedriftet, dass sie am anderen – rassistischen – Ende wieder auftauchen.

Für Rückfragen:
– Nils Fiechter, Co-Parteipräsident Junge SVP Kanton Bern, 079 929 26 14
– Adrian Spahr, Co-Parteipräsident Junge SVP Kanton Bern, 079 256 13 27

 

10. März 2022
von admin
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Bundesgericht weist in politischem Urteil JSVP-Beschwerde leider knapp ab

Das Bundesgericht hat heute Donnerstag, 10. März 2022 in einer öffentlichen Urteilsberatung über die Beschwerde von Adrian Spahr und Nils Fiechter gegen das einseitige Urteil des Berner Obergerichts entschieden. Dabei ging es um das «Zigeuner-Inserat» der Jungen SVP Kanton Bern. Der mit dem Stimmenverhältnis 3:2 äusserst knapp gefällte Entscheid der Bundesrichter ist ein schockierendes Zeichen und führt die einst freie Diskussionskultur in der Schweiz arg in Bedrängnis. Wenn sich selbst die höchsten Rechtsgelehrten des Landes uneinig sind, ob ein politisches Plakat mit Text gegen die Diskriminierungsstrafnorm verstösst oder nicht – wie will sich ein unbescholtener Bürger künftig noch ohne Angst frei äussern können? Die Meinungsäusserungsfreiheit von Millionen von Schweizern ist seit heute in akuter Gefahr. Adrian Spahr und Nils Fiechter sind Opfer einer rot-grünen übertriebenen politischen Korrektheit, die offenbar bereits bis ins höchste Gericht des Landes ihren überkorrekten Einfluss geniesst. Aufgrund des knappest möglichen Entscheids gehen die beiden Co-Parteipräsidenten jedoch erhobenen Hauptes aus dem Bundesgerichtsgebäude.

Die Verurteilung aufgrund eines Wahlplakats, das sich auf echte Vorfälle mit ausländischen Fahrenden stützte, stellt eine unerträgliche Tatsache dar, dass die Wahrheit nicht mehr gesagt werden darf. Dies sahen 2 Bundesrichter aus 2 verschiedenen Parteien gleich. Diese warnten vergeblich mit eindringlichen Appellen davor, die Meinungsäusserungsfreiheit einzuschränken. Ein Bundesrichter gab zu Protokoll, dass er nicht in einem Land leben wolle, wo man die Wahrheit nicht mehr sagen könne. Das Fehlverhalten ausländischer Fahrender im Kanton Bern sei eine Tatsache, welche gar notorisch auftrete. Nun steht jedoch definitiv fest: In der Schweiz kann verurteilt werden, wer lediglich Missstände benennt und sich gegen eine Bevormundung der Gemeinden durch den Kanton engagiert. Dass eine Verurteilung selbst im Rahmen einer politischen Meinungsäusserung mit einer Online-Karikatur zu einer laufenden Debatte über ausländische Fahrende möglich ist, schockiert die beschwerdeführenden Co-Parteipräsidenten Adrian Spahr und Nils Fiechter zutiefst.

Nichtsdestotrotz gilt es festzuhalten, dass das heutige Urteil keineswegs einstimmig gefällt wurde. Von den 5 im Spruchkörper vertretenen Bundesrichtern waren 2 Richter dezidiert der Auffassung, dass sich die beiden Co-Präsidenten juristisch korrekt verhalten und keineswegs gegen die Diskriminierungsstrafnorm verstossen haben. Deshalb beantragten sie einen Freispruch. Von einem klaren Fall kann keine Rede sein. Dies führt künftig zu einer ausgesprochen unsicheren Ausgangslage für politische Meinungsäusserungen. Wenn sich selbst die höchsten Rechtsgelehrten des Landes über die Zulässigkeit eines Plakats uneinig sind, fragen sich Adrian Spahr und Nils Fiechter: «Muss jeder Bürger in Zukunft mehrere juristische Gutachten einholen, um eine Meinung wahrheitsgetreu und pointiert zum Ausdruck bringen zu dürfen?».

Das nun vorliegende Urteil ändert nichts am Kampf der Jungen SVP Kanton Bern gegen zu teure, unnütze und undemokratische Transitplätze für ausländische Fahrende gegen den Willen der ortsansässigen Gemeindebevölkerung. Adrian Spahr und Nils Fiechter rufen die Berner Stimmberechtigten auf, diesem skandalösen Urteil bei den kommenden Grossratswahlen vom 27. März via Wahlzettel die rote Karte zu zeigen und konsequent die Vertreter der Jungen SVP zu wählen!

Abschliessend halten Adrian Spahr und Nils Fiechter unmissverständlich fest: «Auch wenn uns dieses Fehlurteil stark enttäuscht, muss die Antwort darauf auf politischem Wege an der Wahlurne und nicht durch fremde Richter in Strassburg erfolgen.»

21. Februar 2022
von admin
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Bundesgericht lädt zur öffentlichen Urteilsberatung!

Medienmitteilung Junge SVP Kanton Bern, 21.02.2022 – Wie das Bundesgericht mitteilt, findet am Donnerstag, 10. März 2022 um 10.15 Uhr im Bundesgerichtsgebäude in Lausanne die öffentliche Beratung bezüglich des «Zigeuner-Inserats» der Jungen SVP Kanton Bern statt.

Im Zusammenhang mit den Grossratswahlen 2018 sowie dem geplanten Transitplatz in Wileroltigen publizierte die Junge SVP Kanton Bern auf Facebook eine Karikatur eines Transitplatzes mit der Aufschrift «Wir sagen NEIN zu Transitplätzen für ausländische Zigeuner – gegen den Willen der ortsansässigen Gemeindebevölkerung!».

Nach den einseitigen Urteilen des Regional- und Obergerichts, welche den Vorwurf des Verstosses gegen die Diskriminierungsstrafnorm stützten, zogen Adrian Spahr und Nils Fiechter, Co-Parteipräsidenten Junge SVP Kanton Bern, den Fall vor Bundesgericht.

Die beiden Co-Parteipräsidenten äussern sich zur bevorstehenden öffentlichen Beratung wie folgt:

 «Es war richtig, Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts zu erheben. Der Fall gehört nun zu einigen der wenigen, welche vor Bundesgericht öffentlich beraten wird. Dies zeigt mindestens auf, dass unser Fall eine fundiertere Analyse verdient als dies bei den Vorinstanzen der Fall war. Das stimmt uns positiv und wir sind gespannt auf die öffentliche Beratung.»

Des Weiteren nehmen Adrian Spahr und Nils Fiechter bis zur Urteilsverkündung des Bundesgerichts keine Stellung.

30. November 2021
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Junge SVP Kanton Bern übernimmt Lead gegen Stimmrechtsalter 16!

Medienmitteilung Junge SVP Kanton Bern, 30. November 2021 – Gestern Montag, 29. November 2021, hat der Grosse Rat in der zweiten Lesung die Verfassungsänderung für die Einführung von Stimmrechtsalter 16 im Kanton Bern durchgewunken. Die Forderung nach dem Stimmrechtsalter 16 ist Ausdruck eines falschen Demokratieverständnisses, ein trojanisches Pferd linker Klimaaktivisten, Offenbarung von Inkonsequenz wie auch ein Sammelbecken unlogischer Argumente. Im Kanton Bern soll auch weiterhin Stimmrechtsalter 18 gelten! Die Junge SVP übernimmt nach Absprache mit der SVP Kanton Bern den Lead der NEIN-Kampagne gegen das Vorhaben.

Die gestrige Grossratsdebatte hat es erneut offenbart: Die Befürworter von Stimmrechtsalter 16 verfolgen keineswegs edle, staatspolitischen Motive – sondern handeln mit egoistischen und opportunistischen Absichten. Motionär Sancar entlarvte seine Hintergedanken bereits in seinem Eingangsvotum. Die Argumente drehten sich hauptsächlich um die angeblich erstarkte Klimajugend, welche mit dem Thema so eigentlich nichts zu tun hätte. Die linksliberale Mehrheit des Grossen Rats erhofft sich durch die Absenkung des Stimmrechtsalters einen politischen Nutzen. Die Junge SVP hingegen bekämpft Vorlage aus sachlichen Überlegungen, obwohl eine Senkung auch der JSVP zugutekommen könnte (siehe CO2-Gesetz und Covid-19-Gesetz).

Im Frühling 2020 hat der Grosse Rat die Motion Sancar knapp überwiesen. Der Regierungsrat wurde damit beauftragt, eine Vorlage zur Verfassungsänderung vorzulegen und das Stimmrechtsalter 16 auf Kantons- und Gemeindeebene einzuführen. Das passive Wahlrecht soll weiterhin ab 18 Jahren gelten. Da für die Einführung von Stimmrechtsalter 16 eine Änderung der Kantonsverfassung von Nöten ist, wird das Berner Stimmvolk nach dem gestrigen Grossratsbeschluss automatisch über die Thematik befinden müssen.

Die Senkung des Stimmrechtsalters wurde im Kanton Bern letztmals im Jahr 2009, anlässlich der Volksabstimmung «Stimmrechtsalter 16» breit diskutiert. Die Berner Stimmbevölkerung hat das Anliegen überdeutlich mit 75.4% abgelehnt. Auch die jüngste Geschichte zeigt, dass das Vorhaben diametral dem Volkswillen widerspricht. So hat der Kanton Basel-Land im Jahr 2018 mit 84.5% die Vorlage wuchtig abgelehnt. Auch nach Ausruf des angeblichen «Klimanotstands» vom Sommer 2020 und der dadurch scheinbar mobilisierten Klimajugend hat der Kanton Uri mit Volksentscheid vom 26. September 2021 das Stimmrechtsalter 16 mit 68.4% bachab geschickt – unter Federführung der kantonalen Jungen SVP.

Mit der angedachten Senkung des Stimmrechtsalters im Kanton Bern soll für das aktive Stimm- und Wahlrecht und für das passive Wahlrecht ein unterschiedliches Stimmrechtsalter gelten. Aus Sicht der Jungen SVP Kanton Bern ist das unlogisch und inkonsequent. So könnte beispielsweise ein 16-Jähriger an einer Gemeindeversammlung die entscheidende Stimme sein können, ob z.B. das nächstjährige Budget angenommen werden soll, dürfte aber nicht in eine Kommission gewählt werden, in welcher über die Anschaffung neuer «Robidog-Seckli» befunden wird. Diese Diskrepanz der Logik zeigt überdeutlich auf, dass selbst die Befürworter von Stimmrechtsalter 16 nicht genug Vertrauen in die 16-Jährigen haben. Sonst würden sie wollen, dass sich diese auch in Ämter wählen lassen dürfen.

Die JSVP Kanton Bern ist überzeugt, eine Mehrheit des Stimmvolks gegen Stimmrechtsalter 16 im Rücken zu wissen und freut sich auf den bevorstehenden Abstimmungskampf.

Für Rückfragen:
Nils Fiechter, Co-Parteipräsident Junge SVP Kanton Bern, 079 929 26 14

Adrian Spahr, Co-Parteipräsident Junge SVP Kanton Bern, 079 256 13 27
praesidium@jsvpbern.ch

5. Juli 2021
von admin
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Junge SVP Kanton Bern empfiehlt alle drei Kandidaten zur Wahl

Am Dienstag, 6. Juli 2021 wählen die Delegierten der SVP Kanton Bern einen neuen Präsidenten als Nachfolger von Ständerat Werner Salzmann. Die Parteileitung der Jungen SVP Kanton Bern hat mit den drei Kandidaten Manfred Bühler, Thomas Knutti und Samuel Krähenbühl intensive und fundierte Gespräche geführt. Die Parteileitung kann den Delegierten der SVP Kanton Bern erfreulicherweise alle drei Kandidaten zur Wahl empfehlen und freut sich auf eine gute und enge Zusammenarbeit mit dem neuen Parteipräsidenten.

Die Junge SVP Kanton Bern ist sehr erfreut, dass sich gleich drei engagierte und hervorragend qualifizierte Personen zur Wahl stellen. Die Parteileitung hat am 22. Juni 2021 mit allen Kandidaten Gespräche geführt. Die Ziele der Gespräche lauteten einerseits, dem neuen Präsidenten das vorhandene Interesse für eine weiterhin aktive Zusammenarbeit zu signalisieren und andererseits sicherzustellen, dass dieses Interesse auch auf Gegenseitigkeit beruht.

Sämtliche Kandidaten betonten die Wichtigkeit einer engagierten Jungpartei, schätzten den Stellenwert der Jungen SVP Kanton Bern in der Berner Politlandschaft als hoch ein und gaben klar zu erkennen, an einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit sehr interessiert zu sein.

Aus diesen Gründen ist für die Junge SVP Kanton Bern klar, dass das gute Verhältnis zur Mutterpartei unter keinem der zur Wahl stehenden Kandidaten eingeschränkt würde. Sie kann den Delegierten deshalb grundsätzlich alle drei Kandidaten zur Wahl empfehlen. Die einzelnen Parteileitungs- und Vorstandsmitglieder der Jungen SVP Kanton Bern werden sich demnach an der Delegiertenversammlung individuell für ihren persönlichen Favoriten einsetzen. Dies jedoch fernab der Frage der künftigen Beziehung zur Jungen SVP Kanton Bern, welche sowohl durch Manfred Bühler, Thomas Knutti wie auch Samuel Krähenbühl gesichert sein wird.

10. Mai 2021
von admin
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Ausländische Fahrende blockieren Feuerwehr in Orpund und überfahren willkürlich Felder in Pieterlen!

Medienmitteilung Junge SVP Kanton Bern, 09.05.2021 – Der Kanton Bern sorgt mit seiner Willkommenspolitik für ausländische Fahrende für ein riesiges Chaos. Wie es die Junge SVP bereits im Abstimmungskampf vorausgesagt hat: Der Kanton Bern wird zum Magnet und wird dank den ausgesendeten Signalen der Kantonsregierung von halb Europa überrannt!

Aus sicherer Quelle hat die Junge SVP Kanton Bern erfahren, dass die Feuerwehr in Orpund aufgrund der illegalen Besetzung EINSATZUNFÄHIG war und andere Feuerwehren aus den Nachbargemeinden den Dienst während mehreren Stunden übernehmen mussten. Weiter wurde uns ein Video zugespielt, wie ausländische Fahrende illegal und willkürlich über Felder in Pieterlen fuhren. Mit der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit für die Einwohnerinnen und Einwohner vom Unteren Seeland ist nun für die Junge SVP die rote Linie definitiv überschritten
worden!

Die Junge SVP fordert die Kantonsregierung und Landesregierung auf:

  • eine Zero-Toleranz-Strategie bei illegalen Landnahmen zu fahren
  • eine gross angelegte Online-Video-Kampagne in Sprachen Deutsch, Französisch, Rumänisch und Englisch zu lancieren, mit der klaren Botschaft, dass hier im Kanton Bern KEINE illegalen Besetzungen akzeptiert werden
  • sofortiger Landesverweis mit polizeilicher Begleitung an die Landesgrenze sowie Einreisesperre, wenn Straftaten wie heute verübt werden
  • bei Zuwiderhandlung Konfiszierung der Fahrzeuge
  • entstandene Schäden bei Landwirten und Dritten wird umgehend von den Fahrenden finanziell beglichen
  • Berufsverbot für Fahrende, welche illegale Landnahmen vollziehen
  • verstärkte Patrouillen-Fahrten der KAPO im Seeland und sofortiges Einschreiten
  • bereits eine Abweisung an der Landesgrenze, wenn keine Plätze in der Schweiz frei sind

Der für die Bevölkerung unzumutbare Zustand, den einzig und allein der Regierungsrat und das Kantonsparlament mit ihrer fatalen Willkommenspolitik zu verantworten haben, ist umgehend zu beseitigen!

Die JSVP lässt sich das Wort nicht verbieten. Einen Sachverhalt so darzustellen wie er sich zugetragen hat, sollte erlaubt sein und keine Folgen vor Gericht haben. Fest steht; alle ausser die JSVP kuschen, nur wir sprechen Klartext!

2. Dezember 2020
von admin
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Trotz juristischem Teilerfolg der Jungen SVP: Verwaltungsgericht weist Stimmrechtsbeschwerde zum Transitplatz Wileroltigen ab

Mit Urteil vom 23. November 2020 hat das Verwaltungsgericht des Kantons Bern die Stimmrechtsbeschwerde der Jungen SVP Kanton Bern betreffend die kantonale Abstimmung vom 9. Februar 2020 über den Kredit für den Transitplatz Wileroltigen für ausländische Fahrende abgewiesen. Es handelt sich hierbei um einen Leitentscheid – dank der Jungen SVP Kanton Bern ist Rechtsschutz in Stimmrechtssachen in kantonalen Angelegenheiten erwachsen. Die Junge SVP Kanton Bern ist konsterniert, dass gerichtlich nachgewiesene Falschaussagen von Regierungsräten keinen Einfluss auf die Gültigkeit von Abstimmungen haben. Auf einen Weiterzug vor Bundesgericht wird verzichtet.

Nachdem das Berner Stimmvolk dem 3.3-Mio.-Kredit knapp zustimmte, entschied das Bundesgericht wenig später, dass der Wegweisungsartikel für illegales Campieren, mit welchem die Befürworter prominent für den Transitplatz warben, rechtswidrig sei.

Aufgrund dessen reichte die Junge SVP unmittelbar darauf eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern ein (Beschwerde). Der Jungen SVP stiess es sauer auf, dass Regierungsrätin Evi Allemann in der Grossratsdebatte in einer Selbstverständlichkeit bei den bürgerlichen Grossräten mit dem Wegweisungsartikel für den Transitplatz Wileroltigen warb. Wortwörtlich sagte sie: «Ja, es ist der Wille des Regierungsrates, dass man dieses PolG anwendet. Und wir können dieses nur anwenden, wenn wir auch einen Alternativstandort anbieten können. […] Also, wenn wir es ernst meinen mit diesem Artikel – dem Wegweisungsartikel im PolG – dann müssen Sie auch Ja sagen zu diesem Transitplatz. Denn nur so haben wir überhaupt eine Möglichkeit, diesen Artikel anzuwenden.».

Trotz der Abweisung der Stimmrechtsbeschwerde konnte die Junge SVP einen juristischen Teilerfolg feiern, welcher grosse politische Auswirkungen für künftige Abstimmungen im Kanton Bern hat. So ist nun Rechtsschutz in Stimmrechtssachen in kantonalen Angelegenheiten erwachsen. Es handelt sich vorliegend um einen Leitentscheid des Verwaltungsgerichts und ist ein absoluter Primeur im Kanton Bern. In den Kernpunkten ist das Verwaltungsgericht auf die Beschwerde eingetreten – und zwar entgegen der Auffassung der Staatskanzlei. Damit eröffnet die Junge SVP auch anderen Organisationen und Parteien die Möglichkeit, das Ergebnis einer Abstimmung auch nachträglich gerichtlich auf seine Korrektheit zu überprüfen.

Nichtsdestotrotz wird die Junge SVP Kanton Bern auf einen Weiterzug vor Bundesgericht verzichten. Ein höheres Gericht hat die Sache geprüft, das Bundesgericht würde nur bei offensichtlichen Sachverhaltsmängeln einschreiten, resp. das Bundesgericht prüft den Sachverhalt jeweils nur auf Willkür. Zumal die entsprechende Abteilung des Bundesgerichts erst kürzlich ein Urteil zu Gunsten der Fahrenden gefällt hat (Aufhebung Wegweisungsartikel im Polizeigesetz), scheinen der Jungen SVP Kanton Bern die Erfolgsaussichten in Lausanne als zu gering.

Aus diesem Grund wird der Akzent nun auf den politischen Weg gelegt. Die Junge SVP ist gespannt auf die Behandlung der überparteilichen Motion Bärtschi im Grossen Rat, welche die Abstimmungswiederholung fordert.

1. Dezember 2020
von admin
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Junge SVP Kanton Bern sagt NEIN zum Stimmrechtsalter 16

Heute hat die Junge SVP Kanton Bern ihre Antwort zur Vernehmlassung betr. Einführung von Stimmrechtsalter 16 im Kanton Bern eingereicht. Die Junge SVP lehnt das Vorhaben klar ab und ist bereit dazu, den Lead des Kontra-Lagers einzunehmen. Die Forderung nach dem Stimmrechtsalter 16 ist Ausdruck eines falschen Demokratieverständnisses, ein trojanisches Pferd linker Klimaaktivisten, Offenbarung von Inkonsequenz wie auch ein Sammelbecken unlogischer Argumente. Im Kanton Bern soll auch weiterhin Stimmrechtsalter 18 gelten!

Im Frühling 2020 hat der Grosse Rat die Motion Sancar knapp überwiesen. Der Regierungsrat wurde damit beauftragt, eine Vorlage zur Verfassungsänderung vorzulegen und das Stimmrechtsalter 16 auf Kantons- und Gemeindeebene einzuführen. Das passive Wahlrecht soll weiterhin ab 18 Jahren gelten. Da für die Einführung von Stimmrechtsalter 16 eine Änderung der Kantonsverfassung von Nöten ist, würde das Berner Stimmvolk automatisch über die Thematik befinden müssen.

Die Senkung des Stimmrechtsalters wurde im Kanton Bern letztmals im Jahr 2009, anlässlich der Volksabstimmung «Stimmrechtsalter 16» breit diskutiert. Die Berner Stimmbevölkerung hat das Anliegen überdeutlich mit 75.4% abgelehnt. «Die Junge SVP Kanton Bern erachtet es als undemokratisch, das Anliegen jetzt schon wieder aus der Schublade zu nehmen.», so Adrian Spahr, Co-Parteipräsident Junge SVP Kanton Bern.

Die Befürworter von Stimmrechtsalter 16 rechtfertigen ihr Anliegen in erster Linie mit der schweizweiten Klimabewegung. Es ist offensichtlich, dass es ihnen darum geht, die eigene Wählerbasis stärken zu wollen. Sie rechnen sich Chancen aus, künftig mehr Stimmkraft bei Wahlen und Abstimmungen in der Hinterhand zu haben. «Das Stimmrechtsalter 16 soll als trojanisches Pferd genutzt werden, um sozialistische, grüne Anliegen der Klimabewegung mehrheitsfähig zu machen.», meint Nils Fiechter, Co-Parteipräsident Junge SVP Kanton Bern. So erstaunt es denn auch nicht, die Namen und Parteizugehörigkeiten jener Politiker auf Bundesebene zu studieren, welche in den vergangenen Jahren mit diversen Vorstössen zum Stimmrechtsalter 16 auf sich aufmerksam machten. Es handelt sich hierbei um die damalige National- und heutige Regierungsrätin Evi Allemann (SP), Nationalrat Mathias Reynard (SP), Nationalrätin Lisa Mazzone (Grüne) sowie Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne).

Mit der angedachten Senkung des Stimmrechtsalters im Kanton Bern soll für das aktive Stimm- und Wahlrecht und für das passive Wahlrecht ein unterschiedliches Stimmrechtsalter gelten. Aus Sicht der Jungen SVP Kanton Bern ist das unlogisch und inkonsequent. So könnte beispielsweise ein 16-Jähriger an einer Gemeindeversammlung die entscheidende Stimme sein können, ob z.B. das nächstjährige Budget angenommen werden soll, dürfte aber nicht in eine Kommission gewählt werden, in welcher über die Anschaffung neuer «Robidog-Seckli» befunden wird. Diese Diskrepanz der Logik zeigt überdeutlich auf, dass selbst die Befürworter von Stimmrechtsalter 16 nicht genug Vertrauen in die 16-Jährigen haben. Sonst würden sie wollen, dass sich diese auch in Ämter wählen lassen dürfen.

Die JSVP Kanton Bern ist überzeugt, eine Mehrheit des Stimmvolks gegen Stimmrechtsalter 16 im Rücken zu wissen und freut sich auf einen allfälligen Abstimmungskampf.

>> Vernehmlassungsantwort

19. Oktober 2020
von admin
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Gezielt agieren: Mit Ausnahmebewilligung für Profi-Clubs Ruin verhindern

Gemeinsame Medienmitteilung der SVP Kanton Bern und der Jungen SVP Kanton Bern – Junge SVP und SVP werden gemeinsam aktiv, um die Sportclubs vor dem Ruin zu bewahren. Die Profi-Clubs verfügen über professionelle Schutzkonzepte und setzen diese auch durch. Entweder soll für die Sportclubs eine Ausnahmeregelung gelten oder die Massnahme auf kurze Zeit befristet werden. Ein entsprechender dringlicher Vorstoss wird noch diese Woche eingereicht.

Nach dem Entscheid des Kantons Bern, weiter zu gehen als der Bundesrat und Grossveranstaltungen ab 1000 Personen zu verbieten, haben Junge SVP und die SVP beraten, was getan werden kann, um die Berner Sportprofis vor dem Ruin zu bewahren. Parteipräsident Werner Salzmann hat klar gemacht: «Die Sportclubs haben viel Zeit und Geld in Schutzkonzepte investiert und können das Verbot verständlicherweise nicht nachvollziehen.» JSVP-Co-Präsident Adrian Spahr schlug schliesslich eine Ausnahmebewilligung vor: «Entweder schafft man sofort eine Ausnahmebewilligung für die Profi-Clubs, oder man befristet die Massnahme bis Ende Oktober, damit die Clubs die Spielpläne anpassen können.» Vize-Fraktionschef Mathias Müller, selber im Hockey-Sport engagiert, war sofort bereit, entsprechend im Grossen Rat vorstössig zu werden.

Nationale Auswirkungen

Der Berner Entscheid hat nationale Auswirkungen. So sind beispielsweise drei von zwölf National League Hockey-Clubs aus dem Kanton Bern. Wenn Biel, Bern, Langnau, Langenthal und Thun ihren Spielbetrieb einstellen müssen, dann wird das auch gesamtschweizerisch den Profi-Fussball und -Eishockey lahmlegen. Wenn die Massnahme nicht befristet wird, ist auch nicht klar, ob YB und der FC Thun die Winterpause für das Nachholen von Spielen nutzen könnten. Der Kanton Bern würde nicht nur seine eigenen Clubs, sondern alle mit in den Ruin reissen. Dabei haben gerade die Profi-Clubs gute Schutzkonzepte und die Mittel, diese auch durchzusetzen.

 Alternativen prüfen, um Konkurse zu verhindern

Die Regierung zielt mit der Massnahme auf die Phasen vor und nach den Grossveranstaltungen ab und verweist auf eine vermutete hohe Dunkelziffer bei den Infektionen. Dies ist lediglich eine Vermutung und gilt für alle Anlässe. Für die Schutzkonzepte können ergänzend auch gestaffelte Zulassungen und Wegfahrten vorgesehen werden.

Junge SVP und SVP rufen die Regierung auf, jetzt nicht in Panik über das Ziel hinaus zu schiessen und alles abzuwürgen, sondern gegen den Virus gezielt und faktenbasiert vorzugehen wie in den vorangehenden Wochen. Die Schweiz muss sich darauf einstellen, noch länger mit dem Virus zu kämpfen zu haben. Umso wichtiger ist es, diejenigen Massnahmen zu ergreifen, welche etwas bringen und nicht um der Einfachheit halber oder der Symbolik willen einfach Einschränkungen zu beschliessen. Wo professionelle Schutzkonzepte greifen, braucht es keine Verbote. Jeder Konkurs ist einer zu viel.

7. Oktober 2020
von admin
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Maskentragpflicht statistisch unwirksam, Sitzpflicht unverhältnismässig!

Medienmitteilung der Jungen SVP Kanton Bern – Der Berner Regierungsrat hat heute bekanntgegeben, dass ab nächsten Montag im ganzen Kantonsgebiet eine strikte Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Gebäuden gilt. Zudem ist es in Bars, Clubs und Restaurants nicht mehr erlaubt, stehend zu konsumieren, es wird eine Sitzpflicht eingeführt. Dass diese Massnahmen keinen realen Schutz-Mehrwert bringen, zeigt sich anhand der Zahlen im In- und Ausland sowie bei den eigenen Aussagen der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion.

Die Junge SVP Kanton Bern ist ernüchtert, dass SVP-Regierungsrat Pierre-Alain Schnegg von seinen Regierungsratsmitgliedern offenbar überstimmt worden ist. Der Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten ist wichtig, die Massnahmen müssen aber wirksam und verhältnismässig sein.

Die allgemeine Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Gebäuden hat sich weder im Ausland noch in den anderen Kantonen auf die Entwicklung der Infektionszahlen ausgewirkt. Gemäss erst kürzlich getätigten Aussagen der Berner Gesundheitsdirektion finden die Covid-Infizierungen mit sehr grosser Mehrheit an Privatanlässen, in der Familie und in Pausenräumen der Arbeit statt. Auch das Stehverbot in Bars und Restaurants ist schwer nachvollziehbar, ist doch die Distanz im Sitzen oft die gleiche wie im Stehen! Es ist befremdend, dass solch illiberale Eingriffe – welche nicht wissenschaftlich begründet sind – in einem „bürgerlichen“ Regierungsrat eine Mehrheit finden.

Im heterogenen, grossen Kanton Bern ist es zudem unvernünftig, flächendeckend allen Besuchern von Läden, Museen, Bibliotheken und weiteren öffentlichen Gebäuden (sogar auf Bahnperrons und in Bahnunterführungen) eine Maskentragpflicht zu verordnen – ungeachtet der jeweiligen Covid-Situation vor Ort. Man stelle sich vor: Allein im Heimatmuseum der Gemeinde – und das dann neu mit Maske, auch wenn es im Dorf keinen einzigen aktiven Fall hat? Viele KMU‘s und gerade auch Gewerbebetriebe in kleinen Gemeinden werden mit diesen Massnahmen stark eingeschränkt. Und dies obwohl die wenigen Corona-Hotspots in erster Linie in grossen Zentren zu finden sind. Dies verdeutlichen zum Beispiel die heutigen Infektionszahlen im Kanton Bern bestens. Heute gab es im Kanton Bern 84 Neuinfektionen. Von diesen 84 Infektionen entfallen alleine 30 auf die Stadt Bern! Eine einzige Gemeinde ist also für mehr als 1/3 sämtlicher Infektionen im ganzen Kanton Bern „verantwortlich“. Die Verwaltungsregion Seeland hat nur 12 Neuinfektionen. Die Verwaltungsregion Seeland (inkl. Biel) hat aber mit 174‘000 Einwohner sogar 30‘000 mehr Einwohnern als die Stadt Bern. Die ganze Verwaltungsregion Oberland hat mit 211’487 Einwohnern sogar nur 6 Neuinfektionen. Weshalb sollen also aufgrund der geschilderten Zahlen für das Dorflädeli in Meinisberg und Gsteig b. Gstaad die gleichen Auflagen wie für das Wankdorfcenter in Bern gelten?

Die Junge SVP Kanton Bern fordert den Regierungsrat deshalb mit Nachdruck auf:

  • die allgemeine und kantonsweite Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Gebäuden nur auf die Hotspots anzuwenden
  • die Maskenpflicht auf Perrons und die Sitzpflicht in Bars, Clubs und Restaurants aufzuheben;
  • künftig wieder zu wirksamen und verhältnismässigen Mitteln zur Eindämmung der Epidemie zu greifen.

Die heute beschlossenen Massnahmen sind für den Regierungsrat ohne grossen Aufwand aufzuheben. Gesundheitsdirektor Schnegg bestätigte an der heutigen Medienkonferenz, dass die entsprechende Verordnung „ohne Probleme“ kurzfristig geändert werden könne